Homosexualität
Fachbegriff für sexuelle Veranlagungen, die gemeinhin als "schwul" bei
Männern und "lesbisch" bei Frauen bekannt sind. Der Ursprung dieses
Begriffs stammt aus der Pathologie. Der Unterschied von Homo- und
Heterosexuell wurde rein medizinisch in Worte gefasst. Nach geringer Zeit
gelangen diese Begriffe jedoch in den Volksmund und sind heute gang und
gäbe.
Bisexualität
Hiermit bezeichnet man Menschen, welche sich sexuell dem anderen und dem
eignen Geschlecht zugewandt fühlen. Die Abkürzung hierfür ist einfach bi.
Wenn man verschiedenen Umfragen Glauben schenken will, dann íst
Bisexualität unter Frauen stärker ausgeprägt als bei Männern.
Heterosexualität
Fachbegriff für sexuelle Veranlagungen gegenüber dem anderen Geschlecht.
Transsexualität
Transsexualität beschreibt den Zustand eines Menschen, der sich im
falschen Körper wähnt. So fühlt sich ein transsexueller Mann dem
weiblichen, die transsexuelle Frau hingegen dem männlichen Geschlecht
zugehörig. Diese Menschen leiden oft unter einer inneren Zerrissenheit.
Der Wunsch, dem anderen Geschlecht anzugehören, besteht bei ihnen meist
bereits seit dem frühen Kindesalter. Bei der Transsexualität handelt es
sich übrigens nicht um eine Sonderform der Homosexualität! Nach dem
Transsexuellengesetz von 1981 haben Transsexuelle zwei Lösungswege zur
Auswahl: Die kleine Lösung entspricht einer Namensänderung, die große
Lösung bezieht die Möglichkeit einer Geschlechtsumwandlung mit ein. Die
chirurgische Geschlechtsumwandlung ist noch nicht so sehr entwickelt,
dass man nach dem Vollzug wieder zeugungsfähig ist. Diverse
Hormontabletten können auch eine Zwischenlösung sein, so dass die
betroffenen Menschen nicht eine Geschlechtsumwandlung vollziehen
müssen. Durch Hormontabletten erlangt man diverse Merkmale des anderen
Geschlechts (z.B. Körperbehaarung, tiefere
Stimmlage, Brustwachstum/-rückgang). Menschen, die sich für solche
Umwandlungen entscheiden, haben den Fachbegriff m to f (male to female)
oder f to m (female to male).
In der Kategorie Magazin/Filme findest du dazu einen interessanten Film
einer schweizer Regisseurin über Frauen und Drag sowie Transsexualität
(venus boyz).
Prosexualität
Hierzu findest du einen Text unter der Kategorie Magazin/Texte
Coming Out
engl. Wort = das Herauskommen / (sich) akzeptieren lernen. Es
beschreibt zum einen den Prozess der Bewusstwerdung der eigenen
homosexuellen Neigung und zum anderen, diese Neigung der Umgebung
mitzuteilen. Hier spricht man auch vom inneren und äusseren Coming Out.
Wie die Begriffe schon andeuten handelt es sich beim "inneren Coming Out"
um die Akzeptanz sich selbst gegenüber und beim "äusseren"
dieses Gefühl den Mitmenschen zu vermitteln.
Recht
- Es ist Dein gutes Recht, homosexuell oder bi zu sein!
Anwendung findet hier das Grundrecht der persönlichen Freiheit.
In der neuen Bundesverfassung ist ausserdem festgehalten, dass niemand aufgrund
seiner Lebensform diskriminiert werden darf. Ausserdem hat 1992 das
Bundesgericht ausdrücklich festgestellt, dass auch Gleichgeschlechtlichkeit
durch die Grundrechte abgedeckt ist. Grundrechte gelten übrigens auch
für noch Nicht-Mündige - deshalb können sich auch
Minderjährige auf ihr "Recht auf Homosexualität" berufen.
Daraus folgt auch: Wegen der sexuellen Orientierung darf niemand benachteiligt
werden - so sehen es Antidiskriminierungsbestimmungen vor. Leider sind diese
Antidiskriminierungsbestimmungen schwer einklagbar.
Quellen: Coming-Out-Broschüre / Schweiz. Bundesverfassung (01.01.2000)
- Schutzalter
Hier bezieht der Gesetzgeber eindeutig Stellung: Sex mit Jugendlichen,
die noch keine 16 Jahre alt sind, ist strafbar! Ausnahme: Wenn der
Altersunterschied zwischen den beiden Partnern nicht mehr als drei Jahre
beträgt, gilt diese Grenze nicht. So kann also beispielsweise
ein Siebzehnjähriger mit einem Vierzehnjährigen ins Bett gehen.
Wer hingegen bereits 19 Jahre alt ist, macht sich in diesem Fall strafbar!
(Quelle: Coming-Out-Broschüre)
- Zusammenleben
Die Frau/Der Mann fürs Leben - wenn Du sie/ihn gefunden hast,
stellt sich die Frage, wie man sich absichern kann. Heiraten ist ja (noch)
nicht möglich.
Zusammenleben ist selbstverständlich ohne jegliche schriftliche
Vereinbarung möglich. Unumgänglich werden schriftliche Regelungen,
wenn es darum geht, sich gegenseitig abzusichern oder das Auskunftsrecht
zum Beispiel gegenüber Ärzten zu erhalten.
Ausführliche Infos findest Du in den "Rechtstipps für
gleichgeschlechtliche Partnerschaft", die Du in schwullesbischen
Buchläden oder direkt bei Pink Cross, Postfach 7512, 3001 Bern erhalten kannst.
Quelle: [schwul] - Coming-Out-Broschüre
- Schule und Uni
Hier gibt es keine Unterschiede zu Heteros: Weil Du auf's gleiche Geschlecht
stehst, darfst Du weder entlassen noch in irgendeiner Form diszipliniert werden.
Weder als Lehrer, noch als Schüler. Was natürlich die Gesetze,
die auch für Heteros gelten, nicht ausser Kraft setzt.
Quelle: [schwul] - Coming-Out-Broschüre
- Lehre und Arbeit
Niemand darf Dich entlassen, nur weil Du auf das gleiche Geschlecht stehst.
Da kann der Arbeitgeber auch kein durch Deine Homosexualität gestörtes
Betriebsklima vorschieben! Im Gegenteil: Eigentlich ist ein gestörtes
Arbeitsklima ein Kündigungsgrund für die Mitarbeiter,
die mit deinem Sein Probleme haben.
Erältst Du trotzdem eine Kündigung, hinter der Du diskriminierende
Gründe vermutest, wende Dich an einen Vertrauensanwalt. Du erhältst
Deine Stelle dann zwar nicht automatisch zurück, hast aber Anspruch auf
eine Entschädigung.
Auf der Jobsuche ist es oft nicht ratsam, dem potentiellen Arbeitgeber
Dein Schwulsein gleich beim Vorstellungsgespräch zu "beichten".
Auf eine direkte Frage solltest Du von Deinem Recht zur Notlüge Gebrauch
machen - sie darf später nicht als Kündigungsgrund gegen Dich
verwendet werden. Ausnahme: Religionsgemeinschaften, die Homosexualität
bekanntermassen ablehnen.
In welchen Firmen Du welche Rechte geniesst und wo branchenspezifische
Schwulen- und Lesbengruppen bestehen, hat die Fachgruppe Arbeitswelt in der
Broschüre "Queer im Job" zusammengestellt
Quelle: [schwul] - Coming-Out-Broschüre
- Miete
Auch hier gilt: Wegen Deiner Homosexualität darf Dir niemand die
Wohnung kündigen. Will Dein Freund bei Dir einziehen, ist das kein Problem
- Du musst den Vermieter aber über den Einzug informieren.
Sollte Dir trotzdem wegen Deines Schwulseins die Wohnung gekündigt
werden (Begründung verlangen!), kannst Du Dich bei der Schlichtungsstelle
in Mietsachen dagegen wehren.
Für Paare: Wenn Ihr bei der Wohnungssuche Zweifel habt, dass ein Vermieter
Eure Partnerschaft toleriert, kann sich einer der beiden als Einzelperson
für die Wohnung bewerben und den Partner dann später aufnehmen
- Mitteilung an den Vermieter nicht vergessen!
Quelle: [schwul] - Coming-Out-Broschüre
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