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Homosexualität

Fachbegriff für sexuelle Veranlagungen, die gemeinhin als "schwul" bei Männern und "lesbisch" bei Frauen bekannt sind. Der Ursprung dieses Begriffs stammt aus der Pathologie. Der Unterschied von Homo- und Heterosexuell wurde rein medizinisch in Worte gefasst. Nach geringer Zeit gelangen diese Begriffe jedoch in den Volksmund und sind heute gang und gäbe.

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Bisexualität

Hiermit bezeichnet man Menschen, welche sich sexuell dem anderen und dem eignen Geschlecht zugewandt fühlen. Die Abkürzung hierfür ist einfach bi.

Wenn man verschiedenen Umfragen Glauben schenken will, dann íst Bisexualität unter Frauen stärker ausgeprägt als bei Männern.

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Heterosexualität

Fachbegriff für sexuelle Veranlagungen gegenüber dem anderen Geschlecht.

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Transsexualität

Transsexualität beschreibt den Zustand eines Menschen, der sich im falschen Körper wähnt. So fühlt sich ein transsexueller Mann dem weiblichen, die transsexuelle Frau hingegen dem männlichen Geschlecht zugehörig. Diese Menschen leiden oft unter einer inneren Zerrissenheit. Der Wunsch, dem anderen Geschlecht anzugehören, besteht bei ihnen meist bereits seit dem frühen Kindesalter. Bei der Transsexualität handelt es sich übrigens nicht um eine Sonderform der Homosexualität! Nach dem Transsexuellengesetz von 1981 haben Transsexuelle zwei Lösungswege zur Auswahl: Die kleine Lösung entspricht einer Namensänderung, die große Lösung bezieht die Möglichkeit einer Geschlechtsumwandlung mit ein. Die chirurgische Geschlechtsumwandlung ist noch nicht so sehr entwickelt, dass man nach dem Vollzug wieder zeugungsfähig ist. Diverse Hormontabletten können auch eine Zwischenlösung sein, so dass die betroffenen Menschen nicht eine Geschlechtsumwandlung vollziehen müssen. Durch Hormontabletten erlangt man diverse Merkmale des anderen Geschlechts (z.B. Körperbehaarung, tiefere Stimmlage, Brustwachstum/-rückgang). Menschen, die sich für solche Umwandlungen entscheiden, haben den Fachbegriff m to f (male to female) oder f to m (female to male).

In der Kategorie Magazin/Filme findest du dazu einen interessanten Film einer schweizer Regisseurin über Frauen und Drag sowie Transsexualität (venus boyz).

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Prosexualität

Hierzu findest du einen Text unter der Kategorie Magazin/Texte

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Coming Out

engl. Wort = das Herauskommen / (sich) akzeptieren lernen. Es beschreibt zum einen den Prozess der Bewusstwerdung der eigenen homosexuellen Neigung und zum anderen, diese Neigung der Umgebung mitzuteilen. Hier spricht man auch vom inneren und äusseren Coming Out. Wie die Begriffe schon andeuten handelt es sich beim "inneren Coming Out" um die Akzeptanz sich selbst gegenüber und beim "äusseren" dieses Gefühl den Mitmenschen zu vermitteln.

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Recht

  • Es ist Dein gutes Recht, homosexuell oder bi zu sein!
  • Anwendung findet hier das Grundrecht der persönlichen Freiheit. In der neuen Bundesverfassung ist ausserdem festgehalten, dass niemand aufgrund seiner Lebensform diskriminiert werden darf. Ausserdem hat 1992 das Bundesgericht ausdrücklich festgestellt, dass auch Gleichgeschlechtlichkeit durch die Grundrechte abgedeckt ist. Grundrechte gelten übrigens auch für noch Nicht-Mündige - deshalb können sich auch Minderjährige auf ihr "Recht auf Homosexualität" berufen.

    Daraus folgt auch: Wegen der sexuellen Orientierung darf niemand benachteiligt werden - so sehen es Antidiskriminierungsbestimmungen vor. Leider sind diese Antidiskriminierungsbestimmungen schwer einklagbar.

    Nach oben Quellen: Coming-Out-Broschüre / Schweiz. Bundesverfassung (01.01.2000)

  • Schutzalter
  • Hier bezieht der Gesetzgeber eindeutig Stellung: Sex mit Jugendlichen, die noch keine 16 Jahre alt sind, ist strafbar! Ausnahme: Wenn der Altersunterschied zwischen den beiden Partnern nicht mehr als drei Jahre beträgt, gilt diese Grenze nicht. So kann also beispielsweise ein Siebzehnjähriger mit einem Vierzehnjährigen ins Bett gehen. Wer hingegen bereits 19 Jahre alt ist, macht sich in diesem Fall strafbar!

    Nach oben (Quelle: Coming-Out-Broschüre)

  • Zusammenleben
  • Die Frau/Der Mann fürs Leben - wenn Du sie/ihn gefunden hast, stellt sich die Frage, wie man sich absichern kann. Heiraten ist ja (noch) nicht möglich.

    Zusammenleben ist selbstverständlich ohne jegliche schriftliche Vereinbarung möglich. Unumgänglich werden schriftliche Regelungen, wenn es darum geht, sich gegenseitig abzusichern oder das Auskunftsrecht zum Beispiel gegenüber Ärzten zu erhalten.

    Ausführliche Infos findest Du in den "Rechtstipps für gleichgeschlechtliche Partnerschaft", die Du in schwullesbischen Buchläden oder direkt bei Pink Cross, Postfach 7512, 3001 Bern erhalten kannst.

    Nach oben Quelle: [schwul] - Coming-Out-Broschüre

  • Schule und Uni
  • Hier gibt es keine Unterschiede zu Heteros: Weil Du auf's gleiche Geschlecht stehst, darfst Du weder entlassen noch in irgendeiner Form diszipliniert werden. Weder als Lehrer, noch als Schüler. Was natürlich die Gesetze, die auch für Heteros gelten, nicht ausser Kraft setzt.

    Nach oben Quelle: [schwul] - Coming-Out-Broschüre

  • Lehre und Arbeit
  • Niemand darf Dich entlassen, nur weil Du auf das gleiche Geschlecht stehst. Da kann der Arbeitgeber auch kein durch Deine Homosexualität gestörtes Betriebsklima vorschieben! Im Gegenteil: Eigentlich ist ein gestörtes Arbeitsklima ein Kündigungsgrund für die Mitarbeiter, die mit deinem Sein Probleme haben.

    Erältst Du trotzdem eine Kündigung, hinter der Du diskriminierende Gründe vermutest, wende Dich an einen Vertrauensanwalt. Du erhältst Deine Stelle dann zwar nicht automatisch zurück, hast aber Anspruch auf eine Entschädigung.

    Auf der Jobsuche ist es oft nicht ratsam, dem potentiellen Arbeitgeber Dein Schwulsein gleich beim Vorstellungsgespräch zu "beichten". Auf eine direkte Frage solltest Du von Deinem Recht zur Notlüge Gebrauch machen - sie darf später nicht als Kündigungsgrund gegen Dich verwendet werden. Ausnahme: Religionsgemeinschaften, die Homosexualität bekanntermassen ablehnen.

    In welchen Firmen Du welche Rechte geniesst und wo branchenspezifische Schwulen- und Lesbengruppen bestehen, hat die Fachgruppe Arbeitswelt in der Broschüre "Queer im Job" zusammengestellt

    Nach oben Quelle: [schwul] - Coming-Out-Broschüre

  • Miete
  • Auch hier gilt: Wegen Deiner Homosexualität darf Dir niemand die Wohnung kündigen. Will Dein Freund bei Dir einziehen, ist das kein Problem - Du musst den Vermieter aber über den Einzug informieren.

    Sollte Dir trotzdem wegen Deines Schwulseins die Wohnung gekündigt werden (Begründung verlangen!), kannst Du Dich bei der Schlichtungsstelle in Mietsachen dagegen wehren.

    Für Paare: Wenn Ihr bei der Wohnungssuche Zweifel habt, dass ein Vermieter Eure Partnerschaft toleriert, kann sich einer der beiden als Einzelperson für die Wohnung bewerben und den Partner dann später aufnehmen - Mitteilung an den Vermieter nicht vergessen!

    Nach oben Quelle: [schwul] - Coming-Out-Broschüre

Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine rechtliche Gewähr übernehmen!!!

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